Tierschutz geht uns alle an!
Sie wissen, daß jemand ein Tier nicht artgerecht hält, es stark vernachlässigt oder sogar quält – wissen aber nicht, was Sie tun können?
Bitte nicht die Augen vor Tierleid verschließen!
Deutsches Tierschutzgesetz » Erster Abschnitt » Grundsatz
“Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.”
Bei Widrigkeiten gegen das Tierschutzgesetz ist das örtliche Veterinäramt zuständig. Es prüft eingehende Meldungen und führt entsprechend Haltungskontrollen durch.
›› Wir als Tierheim / Tierschutzverein haben keine Befugnis, Meldungen nachzugehen oder gar Tiere rauszuholen! Wir führen lediglich Nachkontrollen / Platzkontrollen vermittelter Tiere durch, arbeiten aber in Sachen Unterbringung bei Zwangsentnahmen mit dem Veterinäramt und der Polizei zusammen.
Meldungen bei unzumutbaren / tierschutzwidrigen Tierhaltungen
Damit Verdachtsfällen schnell und effektiv ohne Umwege nachgegangen werden kann, wenden Sie sich bitte direkt an das Veterinäramt!
Unbedingt folgende wichtige Infos angeben:
- Wo soll kontrolliert werden? (Name, Anschrift)
- Um welche Tierart(en) handelt es sich und wieviele sind betroffen?
- Was genau ist vorgefallen bzw. um welche Umstände handelt es sich?
- Seit wann besteht diese Situation schon?
- Gab es schon vorher Vorfälle?
- Wurde bereits Kontakt mit dem Tierhalter aufgenommen?
- Wie kann man Sie für Rückfragen erreichen? Keine Sorge, Ihre Daten werden stets vertraulich behandelt!
Veterinäramt Schwandorf
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Email: Veterinaeramt@lra-sad.de
Telefon: 09431 471236
Danke
Tierschutzverein Stadt und Landkreis Schwandorf e.V., Am Sollring 11, 92421 Schwandorf Niederhof
Telefon +49 (0)9431 61606 · Email: info@tierschutzverein-schwandorf.de