Rundschreiben des Deutscher Tierschutzbund Landesverband Bayern e.V.
Vorsicht Wildwechsel!
Zeitumstellung am 29. Oktober erhöht Unfallrisiko
Mit der Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit Ende diesen Monats (am 29. Oktober) steigt für Autofahrer die Wildunfall-Gefahr. Der Grund: Indem die Uhr um eine Stunde zurückgestellt wird, fällt der Berufsverkehr weitestgehend genau in die Dämmerung und somit in die Zeit der Nahrungssuche von Wildtieren. Neben unzähligen Igeln, Mardern, Greif- und Singvögeln, sterben jedes Jahr im Durchschnitt allein etwa 200.000 Rehe und über 20.000 Wildschweine im Straßenverkehr.
„Dabei kann jeder Autofahrer einen Beitrag zur Reduzierung der erschreckend hohen Tieropferzahl leisten, indem man gerade in Risikogebieten die Geschwindigkeit anpasst.“ so Nicole Brühl, Präsidentin des Landesverbandes Bayern im Deutsche Tierschutzbund.
Besonders gefährlich sind Straßen durch Feld- und Waldgebiete – auch dann, wenn keine Schilder auf den Wildwechsel hinweisen. Zur Vorbeugung ist dort verstärkt eine vorsichtige und vorausschauende Fahrweise sinnvoll, rät der Deutsche Tierschutzbund. Solange herannahende Fahrzeuge nicht schneller als 50 bis 60 km/h fahren, haben Wildtiere zumindest noch eine Chance zur Flucht. Autofahrer sollten einen ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, bremsbereit sein und die Seitenstreifen im Blick behalten. Nur so hat der Fahrer die Möglichkeit, rechtzeitig zu bremsen. Taucht Wild am Straßenrand auf, kann man versuchen, es durch lautes Hupen auf die Gefahr aufmerksam zu machen und vom Straßenrand zu vertreiben. Die Scheinwerfer aufzublenden bewirkt eher das Gegenteil. Das grelle Licht kann die Tiere verwirren und ihnen jede Orientierungsmöglichkeit nehmen. Oft geraten sie erst dadurch wirklich in Gefahr. Zudem
ist zu beachten, dass einem Tier, das die Straße überquert, oft weitere folgen.
„Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Wildunfall, ist umgehend die Unfallstelle abzusichern und die Polizei vor Ort zu informieren. Jeder Fahrzeugführer hat die ethische und gesetzliche Verpflichtung, sich um ein angefahrenes Tier zu kümmern. Aber auch eine Person, die den Unfall nicht selbst verursacht hat, sollte nicht wegschauen, sondern handeln.“ Appelliert Nicole Brühl
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Dt. Tierschutzbund | PM-Wildwechsel2017.pdf